Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Gerne möchte ich mich als Psychotherapeutin, meine Arbeit und meine Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf den folgenden Seiten vorstellen.

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich Psychotherapie als Einzelleistungen und im Gruppensetting mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an.

Mit meiner Kollegin, Sonja Otto-Lange, bilde ich eine Praxisgemeinschaft. Meine Räumlichkeiten sind mitten in der Oberhausener Innenstadt mit Bus und Bahn als auch mit dem Auto gut zu erreichen. 

Bei Interesse oder weiteren Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Ich freue mich darauf,  Sie persönlich kennenzulernen.

Ablauf und Kosten

Sie sind gesetzlich versichert?
Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten normalerweise von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen lediglich ihre Versicherungskarte für einen Erstkontakt. Weitere erforderliche Schritte werde ich dann innerhalb der probatorischen Sitzungen mit Ihnen abstimmen.

Sie sind privat versichert. Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Psychotherapie?
Dies hängt von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab. Die meisten privaten Kassen übernehmen die vollen Kosten für Psychotherapie, es gibt jedoch von Kasse zu Kasse Unterschiede. Daher bitte ich Sie, zu Ihrer eigenen Absicherung, sich vor einer Behandlung bei Ihrer Kasse nach den Modalitäten für die Kostenübernahme einer Psychotherapie zu erkundigen. Dabei gilt es zu erfragen:

ob in Ihrem Vertrag die Kostenübernahme für Psychotherapie enthalten ist (es gibt individuelle Verträge, die dies ausschließen)
ob es eine Begrenzung in der Stundenzahl gibt, die von der Kasse erstattet wird
wie die Erstattungshöhe für Psychotherapie in Ihrem Krankenversicherungstarif ist
ob eine vorherige Beantragung der Psychotherapie erforderlich ist und wenn ja, auf einem speziellen Formular, mit Bericht an den Gutachter?
ob eine ärztliche Verordnung verlangt wird
Werden probatorische Sitzungen erstattet?

Wie sieht es bei Beihilfeberechtigung aus?
Die Beihilfe übernimmt die vollen Kosten für Psychotherapie, soweit dies nicht schon von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Gelegentlich teilen sich auch private Krankenversicherungen und Beihilfe die Kosten. Dies erfragen Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare, die Sie bitte zu einer unseren ersten Sitzungen mitbringen. Die Beantragung der Psychotherapie erfolgt wie bei gesetzlichen Krankenkassen.

Sie sind Selbstzahler?
Als Selbstzahlende sind Sie an keinerlei Formalitäten gebunden. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie selbst begleichen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).

Therapeutin

Patricia Kempa

„Meine Arbeitsweise zeichnet sich durch einen wertschätzenden und achtsamen Umgang mit meinen Patienten und ihren Familien aus. Mein Anliegen ist es Patienten dabei zu unterstützen, die eigenen Stärken zu finden, Lösungen zu erarbeiten und sie auf einem positiven Weg zu begleiten.“

Qualifikation:

  • 2020 – Zulassung für die Gruppentherapie mit Kindern und Jugendlichen erworben.
  • 2014 – Approbation zur Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin und Eintrag in das Arztregister
  • 2014 – 4-jährige Ausbildung zur Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin am AFKV Ausbildungsinstitut für klinische Verhaltenstherapie in Gelsenkirchen-Buer
  • 2006 – Studium der Erziehungswissenschaften in Essen
  • 2004 – Ausbildung zur Entspannungspädagogin

Berufstätigkeit:

  • seit 10.2014 niedergelassene Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin in Oberhausen
  • 2 Jahr Tätigkeit als Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin in einer sozialpsychiatrischen Praxis in Mettmann
  • 2 Jahre ambulante Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen in der KJP-Praxis in Mülheim an der Ruhr
  • 8 Jahre selbstständig tätig als Entspannungspädagogin
     

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per eMail einen Termin mit uns. Besuche in unserer Praxis, finden nur nach Vereinbarung statt.

Wir akzeptieren alle Kassen und Privatleistungen.

Häufige Fragen

Wann kann eine Psychotherapie hilfreich sein?

Viele Menschen, ob Kleine oder Große, erfahren in ihrem Leben Zeiten, in denen sie sich niedergeschlagen oder ängstlich fühlen, sich von anderen Menschen zurückziehen, besonders wütend, unkonzentriert oder reizbar sind. Manchmal erleben wir in unserer Umwelt auch Situationen (z. B. Mobbing in der Schule, Prüfungsangst usw.), denen wir uns nicht gewachsen fühlen und die uns überfordern. Oftmals lösen sich diese Gefühle und Probleme im Laufe der Zeit wieder von ganz alleine. Es kann aber auch vorkommen, dass die Probleme stärker werden und über Wochen, Monate und manchmal sogar Jahre andauern, so dass man sich in einer Krise befindet, aus der man aus eigener Kraft nicht mehr herausfinden kann. In solchen Fällen ist es ratsam, sich Unterstützung und Hilfe durch eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten zu suchen.

Wir als Psychotherapeutinnen können in der Zusammenarbeit mit der Patientin oder dem Patienten neue Wege aufzeigen, um gemeinsam aus der Krise herauszufinden.

Wer kann in meiner Praxis psychotherapeutische Unterstützung erhalten?
Behandelt werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Erziehungsberechtigten in der Regel in das therapeutische Geschehen einbezogen.
Wie ist der Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung?
In einem ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zu einem vertraulichen und unverbindlichen Erstgespräch. Bevor die eigentliche Therapie beginnen kann, werden zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen vereinbart. Sie dienen der Diagnostik und bieten die Möglichkeit, sich kennen zu lernen und Vertrauen aufzubauen, sowie Anliegen, Probleme und Ziele zu besprechen. Ist eine psychotherapeutische Behandlung angeraten, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt. Darüber hinaus gibt es Beratungsstunden für die Bezugspersonen oder Termine für die ganze Familie, wenn es um gemeinsame Themen und das Abstimmen von Bedürfnissen, Wünschen und Verhaltensweisen geht. Die Dauer der Behandlung kann wenige Wochen betragen oder auch einen längeren Zeitraum umfassen, je nach der individuellen Situation. Selbstverständlich gilt die therapeutische Schweigepflicht über alles, was ein Kind, Jugendlicher oder Erwachsener äußert.
Was versteht man unter Psychotherapie?

Unter Psychotherapie im Allgemeinen versteht man die professionelle Behandlung von psychischen Störungen mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Das Ziel einer psychotherapeutischen Behandlung ist es, psychische Probleme zu reduzieren oder zu heilen.

Um unseren Patientinnen und Patienten die bestmögliche psychotherapeutische Behandlung zukommen zu lassen, orientieren wir uns stets an dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Da die Verhaltenstherapie ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren ist und darüber hinaus in vielen verschiedenen wissenschaftlichen Studien ihre hohe Wirksamkeit in der Behandlung von psychischen Störungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen belegt werden konnte, habe ich mich auf dieses Therapieverfahren spezialisiert.

Was ist Verhaltenstherapie?

Als Verhaltenstherapeutin unterstütze und begleite ich Patienten dabei, eigene Ziele zu erreichen, neue Verhaltensweisen zu erlernen und in den Alltag zu übertragen. Durch die Fokussierung auf Stärken und Ressourcen werden Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein gestärkt und damit die Basis für eine positive Entwicklung geschaffen. Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren, das sich nicht nur auf das beobachtbare  Verhalten, sondern auch auf die Gedanken und Gefühle von Kindern und Jugendlichen bezieht. Dabei  wird davon ausgegangen, dass psychische Störungen meistens erworben bzw. erlernt sind. In einer der Therapie vorausgehenden Verhaltensanalyse erarbeite ich gemeinsam mit dem Patienten die auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren der Störung. Die Behandlung bezieht sich sowohl auf die Symptome der Störung als auch auf die der Störung zugrunde liegenden Probleme und Konflikte.

Die Verhaltenstherapie ist transparent, das heißt, die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Bezugspersonen werden über die einzelnen Schritte der Therapie informiert und Ziele werden gemeinsam gesetzt.  Im Zuge der Therapie kommen störungsspezifische Methoden, die auf aktuellen wissenschaftlich fundierten Forschungsergebnissen beruhen, zur Anwendung.

Die Einschätzung, wann eine Psychotherapie notwendig ist, ist in jedem Fall individuell zu treffen. Dennoch gibt es klare Zeichen, bei denen Sie sich an mich wenden können.

Was kann Anlass für eine Psychotherapie sein?

Unter anderem biete ich diagnostische Abklärung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Beratung an bei:

  • Angststörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
  • Anpassungsstörungen
  • Autismus
  • Bindungsstörungen
  • Depressionen
  • Einnässen (Enuresis)
  • Einkoten (Enkopresis)
  • Emotionale Störungen
  • Essstörungen
  • Lernstörungen
  • Mutismus
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderlinepersönlichkeitsstörung)
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Pubertätskrisen
  • Regulationsstörungen (Schwierigkeiten von Säuglingen und Kleinkindern bzgl. Essen, Schlafen und Schreien)
  • Schlafstörungen
  • Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Somatoforme Störungen (unklare körperliche Beschwerden)
  • Soziale Ängste und soziale Phobien
  • Störungen des Sozialverhaltens/ Aggressiv-dissoziale Störungen/ oppositionelles Trotzverhalten
  • Stresssymptomatik
  • Substanzstörungen
  • Ticstörungen
  • Trennungsängste
  • Zwangsstörungen

Kontakt

Patricia Kempa
Praxis für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie

Adresse: Marktstraße 47-49 · 46045 Oberhausen
Telefon: 0208 · 205 41 15
Email: kontakt@kjp-praxis-kempa.de